In diesem Artikel wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich eingeschlossen.
Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung für den Bau einer Photovoltaikanlage ist simpel. Denn um eine Freiflächenanlage zu errichten sind braucht es zunächst einmal nur eine Fläche und einen Eigentümer, der mit dem Gedanken spielt, dort eine Anlage zu errichten. Der darauffolgende Prozess hingegen ist wesentlich komplexer und erfordert an der ein oder anderen Stelle gute Fachkenntnisse und eine solide Vernetzung zu den Akteuren in der Branche.
Grundsätzliche Eignung der Fläche
Im nächsten Schritt stellt sich die Frage, ob eine Fläche grundsätzlich dafür geeignet ist, dort eine Anlage zu installieren. Bei der Planung sind sowohl rechtliche als auch technische Aspekte zu beachten, welche durchaus dazu führen können, dass der Bau einer Freiflächenanlage nicht umgesetzt werden kann.
Rechtliche Ausschlussgründe
So kann es beispielsweise sein, dass die Fläche in einem gesetzlich geschützten Bereich liegt. Dazu zählen Naturschutzgebiete, anderweitige Nutzungsvorränge oder die Vorgaben der Landesplanerischen Raumordnung. Auch das Vorkommen besonders streng geschützter Tier- und Pflanzenarten kann unter Umständen den Bau einer PV-Anlage verhindern. Eine Standortanalyse der Gemeinde kann in diesem Fall für den Flächeneigentümer oder die Flächeneigentümerin wertvolle Hinweise darüber liefern, ob das besagte Grundstück in einem derartigen Ausschlussbereich liegt.
Technische Ausschlussgründe
Auch technische Gründe können gegen die Installation einer solchen Anlage sprechen. Hier sind vor allem Hangneigungen, Hangausrichtungen, Abstandsflächen etc. zu berücksichtigen. Des weiteren muss mit dem Netzbetreiber geprüft werden, ob ein Netzanschluss an der Stelle auch technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Genehmigung
Neben der grundsätzlichen Eignung der Fläche kann eine bauliche Maßnahme nicht ohne eine Baugenehmigung erfolgen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, diese zu erlangen.
Privilegierter Bereich, keine Baugenehmigung
Seit den Änderungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) Anfang 2023 muss zunächst geklärt werden, ob die Fläche in einem sogenannten „privilegierten Bereich“ entlang von Schienen oder Autobahnen liegt. Da diese Bereiche durch die Verkehrsstrukturen vorbelastet sind, hat der Gesetzgeber den Genehmigungsvorgang hier vereinfacht.
Kein Privilegierter Bereich, Baugenehmigung
Befindet sich die Anlage nicht in einem Privilegierten Bereich entfällt die Baugenehmigung nicht via Gesetz. Die Genehmigung zum Bau der Anlage liegt aufgrund der kommunalen Planungshoheit bei der Gemeinde. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Wirtschaftlichkeitsanalyse
Neben den Voraussetzungen, die auf der Fläche erfüllt sein müssen, ist es auch von Belang, wie die Energie, die auf der Fläche produziert wird, anschließend genutzt werden kann. Im Falle der Freiflächenanlagen können hier insbesondere die EEG-Einspeisevergütung oder eine Direktvermarktung eine wichtige Rolle spielen.
Umsetzung
Um eine Anlage zu errichten, braucht es zum einen die Materialien und zum anderen Fachkräfte. Dabei kann besonders die Wahl der Materialien zu großen preislichen Unterschieden führen. Neben der Preisvariationen ist auch der Zeitfaktor bei der Planung hin zur Anlage zu berücksichtigen. Dieser wird von der Wahl der Module bis hin zur Auslastung der Installationsbetriebe durch zahlreiche Variablen beeinflusst. Generell kommt es aufgrund der hohen Auslastung im Photovoltaiksektor oftmals zu langen Wartezeiten und hohem Organisationsaufwand.
Der Weg zur Freiflächenanlage
Der Weg zur Anlage mag zunächst einmal recht unübersichtlich und kompliziert wirken. Viele Privatpersonen schrecken deshalb vor einer solchen Entscheidung zurück. power2nature hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht die Flächeneigentümer als Kümmerer auf ihrem Weg zu begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.